Auswirkung der Grundsteuerreform auf die öffentliche Verwaltung

Zwar tritt die beschlossene Grundsteuerreform erst zum 01.01.2025 in Kraft, allerdings sind die Erklärungen zur Feststellung der Grundstückswerte zwischen dem 01.Juli 2022 und 31. Oktober 2022 an die Finanzämter zu melden. Ihr zuständiges Finanzamt wird Sie hierzu spätestens Anfang April 2022 offiziell informieren und zur termingerechten Übermittlung auffordern.

Das bedeutet, Sie haben lediglich 4 Monate Zeit für die Bearbeitung und Übergabe aller Grundsteuererklärungen Ihrer Grundstücke.

 Während es sich mit einer Bearbeitungszeit von nur 4 Monaten bei privaten Eigentümern eines oder einiger Grundstücke um einen realistischen Zeitansatz handelt, stellt diese für öffentliche Verwaltungen einer weitaus größeren Anzahl an Grundstücken einen beachtlichen Kraftakt dar.

 

 

Welche konkreten Aufgaben sind diesbezüglich durch Ihre Verwaltung zu leisten?

Ihre Verwaltung muss zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung für alle im Eigentum befindlichen Grundstücke, elektronisch an das Finanzamt übergeben. Die digitale Übergabe dieser Grundsteuererklärungen erfolgt dabei für jedes Grundstück separat über das sogenannte Elster-Portal der Finanzämter. Lediglich grundsteuerbefreite Grundstücke sind zunächst von dieser Erklärungspflicht ausgenommen.

Zusammengefasst muss Ihre Verwaltung für jedes Grundstück eine eigenständige Grundsteuererklärung übergeben – entsprechende Möglichkeiten einer Serienverarbeitung dieser Übergabe sind nicht vorgesehen.  

Im weiteren Verfahren werden die Finanzämter auf dieser Grundlage entsprechende Neubewertungen aller Grundstücke durchführen und Sie entsprechend informieren. Ihre Verwaltung wird darauf aufbauend dann aktualisierte Festsetzungen zu entsprechenden Hebesätzen vornehmen.

 

Sie denken wie wir?

Wir gehen im manuellen Verfahren einer erfahrenen Fachkraft von Bearbeitungszeit von mindestens 4 Stunden für jedes Grundstück, also von 2 bearbeiteten Grundstücken pro Tag aus. Somit wären pro Woche 10 und pro Monat 40 Grundstücke möglich.  Regelmäßig liegen die realen Bearbeitungszeiten aber deutlich über diesem Zeitansatz.

Somit würden wir dieser These zustimmen – die Bearbeitung dieser Aufgabe stellt einen echten Kraftakt der öffentlichen Verwaltung dar. Und genau dies wollen wir mit unserem Fachmodul unterstützen – somit können Sie von einer Zeitersparnis von deutlich über 50% rechnen. In der Praxis liegen wir regelmäßig deutlich über dieser Quote.

Und genau das kam uns bei der Nachricht über die nahende Umsetzung der Grundsteuerreform auch in den Kopf. Alleinig einer intelligenten Zusammenführung ALKIS-Daten und digitalen Bodenrichtwerten  kann man hier merklich Arbeitszeit einsparen.

Diese und weitere Möglichkeiten haben wir in unser Fachmodul eingebaut und sind von Ergebnissen überwältigt.

In der Tat, auch hier wartet ein echter Zeitfresser auf Sie. Daher haben wir eine Schnittstelle entwickelt, die Ihnen diese zeitaufwendige Arbeit abnimmt.

Genau dieses Problem wurde häufig an uns herangetreten – eine echter Zeitfresser ist die Strukturierung der geplanten Arbeit. Diese Arbeit möchten wir Ihnen mit unserem Fachmodul ersparen – hier wird eine feste Eingabestruktur vorgegeben und mit entsprechenden Ausfüllhilfen ergänzt. So werden keine Angaben vergessen oder inkorrekt ausgefüllt.

Dieser Ablauf spart Ihre Zeit.

Hierfür werden Ihre ALKIS-Daten mit dem Stand 01/2022 verwendet – der Import wird durch unser erfahrenes Geodatenteam durchgeführt und nach abschließender Prüfung für Ihre Bearbeitung freigegeben.

Ihr Zeitaufwand hierfür? Keiner, das übernehmen wir für Sie.

Automatische Ermittlung von Flurstücken im Eigentum Ihrer Verwaltung

Aufgrund einer häufig nicht eindeutigen Benennung Ihrer Verwaltung als Eigentümer bestimmter Flurstücke können Sie beliebig viele „Eigentums-Bezeichnungen“ hinterlegen. Hier werden Ihnen praktische Auswahllisten angeboten, aus denen Sie ganz einfach alle zutreffenden Angaben auswählen können.

Automatische Zusammenfassung der Flurstücke zu Grundstücken

Diese Zusammenfassung zu den wirtschaftlichen Einheiten wird automatisch über die entsprechenden Grundbuchangaben Ihrer ALKIS-Daten. Sollten hier fehlerhafte Angaben vorliegen, können Sie die Grundstückbildung manuell nachbearbeiten.

Automatische Erkennung der Bebauung Ihrer Grundstücke.

Hierzu werden die Gebäude Ihrer ALKIS-Daten verwendet, die dann als automatisches Verschnitt-Ergebnis zwischen Ihren Grundstücken und den Gebäudedaten Ihrer ALKIS-Daten eine Grundstücksbebauung erkennen und diese im Modul kennzeichnen.

Automatische Hinterlegung der Grundstücksnutzung gem. ALKIS.

Diese automatische Hinterlegung dient Ihrer Orientierung – maßgeblich sind hier die sogenannten Realnutzungen, die mitunter deutlich von den ALKIS-Nutzungen abweichen. Im späteren Verlauf haben Sie die einfach bedienbare Möglichkeit der manuellen Nachjustierung.

 Automatische Erkennung des Bodenrichtwertes Ihrer Grundstücke.

In vielen Regionen stehen Ihnen Übersichtkarten zu Bodenrichtwerten v.a. für die Erledigung der Grundstücksneubewertung kostenlos zur Verfügung. Diese Daten werden in die Software importiert und im automatischen Verschnitt-Verfahren grundstücksbezogen im Fachmodul hinterlegt. Wir unterstützen Sie gern bei der Beschaffung dieser Datensätze.

Ihr Zeitaufwand hierfür? Maximal 5 Minuten. 

Ausgabe einer übersichtlichen Grundstückliste – diese gilt es nun durch folgende Punkte zu ergänzen.

Grundsteuerbefreiung? Welche Grundstücke aus der Liste haben eine nachweisliche Grundsteuerbefreiung?

Realnutzung Ihrer Grundstücke? Ergänzung der Realnutzung mit den Angaben aus Ihren ALKIS-Daten.

Gebäudedaten und Wohnflächen? Ergänzung von Angaben zu Gebäuden und entsprechenden Wohnflächen.

Ihr Zeitaufwand hierfür? Maximal 10 Tage.

Bundesmodell sieht einer Bewertung der Grundstücke vorrangig nach Grundstücksfläche, dem jeweiligen Bodenrichtwert und der vorliegenden Realnutzung vor.

Ihr Zeitaufwand hierfür? Maximal 5 Minuten. 

Diese Grundstücksliste können Sie sich ganz einfach aus der Software erzeugen lassen, wenn Sie mögen auch direkt im MICROSOFT © EXCEL. Hier sehen Sie alle u.a. zur Übergabe an das Finanzamt geforderten Angaben in übersichtlich strukturierter Form.

Ihr Zeitaufwand hierfür? Maximal 5 Minuten. 

Hierzu wird eine speziell für die Datenübertragung von Grundsteuererklärungen aus dem MUTSAVE™ über die „ELSTER-Schnittstelle“ direkt zu Ihrem Finanzamt entwickelt.

Ihnen steht es offen, alle Grundstücksdaten im MICROSOFT © EXCEL-Format oder direkt im MUTSAVE™ zu archivieren. Natürlich freuen wir uns über eine weitergehende Verwendung unserer MUTSAVE™ als Kommunalinformationssystem Ihres Hauses, bieten Ihnen aber hierzu auch Alternativlösungen.

Ihr Zeitaufwand hierfür? Maximal 5 Minuten. 

Und wenn es bei der Bearbeitung zu Fragen kommt?

Dann ist unser kompetentes Serviceteam wochentags von 08.00 – 16.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Wir kümmern uns in jedem Fall umgehend um Ihre Anfragen, wenn auch nicht immer direkt unverzüglich, dauert unsere Reaktion auf Ihre Fragen nie länger als einen Werktag.

Patrick Gläsel
Datenaufbereitung & Beratung
Marcel Wöhe
Ansprechpartner Service & Support

Wie können Sie dieses Angebot nutzen und was kostet es?

Diese Fragen beantworte ich Ihnen gern. Hinterlassen Sie mir eine kurze Nachricht und ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Maik Fenske
Leiter Vertrieb

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